Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kassiert. Es muss sich erneut mit der Entschädigung für einen früheren Detmolder Häftling befassen.
Der hatte gegen zu kleine Zellen in der JVA Detmold geklagt und vom Oberlandesgericht Hamm Recht, sprich: 2.300 Euro Entschädigung bekommen. Dagegen hatte das Land NRW Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof gab ihr statt, so dass der Fall erneut am Oberlandesgericht aufgerollt werden muss. Eine Begründung wurde nicht bekannt. Die Rechtsanwältin des Klägers geht nach eigenen Angaben weiter davon aus, dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht.