Ein Truppenpsychologe der Bundeswehr in Augustdorf muss endgültig nicht vor Gericht. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein so genanntes Klageerzwingungsverfahren abgelehnt.
Das hatte nach Mitteilung der Detmolder Ankläger eine Anwältin aus Bielefeld in Gang gebracht. Zuvor hatte die hiesige Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Psychologen eingestellt. Dabei ging es um die Misshandlungsfälle bei der Bundeswehr. Ein Opfer hatte dem Psychologen im Zusammenhang mit den Vorfällen Nötigung vorgeworfen. Auch die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm hielt die Einstellung des Verfahrens für korrekt.