Mehr als zwei Jahre nach dem Urteil im Fall um das Horrorhaus von Höxter-Bosseborn wird der Fall möglicherweise noch mal neu aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft Paderborn prüft, nachträglich die Sicherungsverwahrung für Wilfried W. zu beantragen.
Sie hält Wilfried W. für wesentlich gefährlicher als damals bei der Urteilsfindung angenommen. Die Richter stuften ihn als intellektuell minderbegabt und deshalb für vermindert schuldfähig ein. Wilfried W. war zu elf Jahren verurteilt worden, die er zunächst in einer Psychiatrie absaß. In der Klinik kamen allerdings Zweifel auf, dass Wilfried W. an einer "intellektuellen Minderbegabung" leidet. Mittlerweile sitzt er im normalen Strafvollzug.
Zusammen mit seiner Ex-Frau er per Kontaktanzeigen Frauen ins Haus gelockt und gequält. Zwei Opfer starben. Zuerst hatte die BILD berichtet.