Der Papierkrieg rund um das Thema Hartz IV wird offenbar nicht komplizierter. Das hat die lippische FDP-Bundestagsabgeordnete Gudrun Kopp angekündigt.
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte die Betreuung von Hartz-IV Empfängern von einer Institution wie beispielsweise der Lippe pro Arbeit für verfassungswidrig erklärt. Gemeint ist die dortige Mischung von Kreisverwaltung und Arbeitsagentur. Deshalb wurde befürchtet, dass die Betroffenen künftig wieder zwei Ansprechpartner haben. Zu Unrecht, so Kopp. Die Trennung erfolge lediglich formal. Beide Institutionen blieben unter einem Dach.