Im Rechtsstreit um die Sorgfaltspflicht des Forstdirektors des Landesverbandes Lippe hat der Angeklagte keine Berufung eingelegt. Damit bekommt er seine Jagderlaubnis nicht zurück. Das Gericht hatte im Juli entschieden, dem Forstdirektor die Jagderlaubnis zu entziehen. In dem Verfahren ging es um die Sorgfaltspflicht im Umgang mit Waffen. Ein Jagdpächter hatte im Wald ein geladenes Gewehr im unverschlossenen Auto des Direktors gefunden und Anzeige gegen ihn erstattet. Der Landesverband nimmt nach eigener Aussage zu Personalangelegenheit öffentlich keine Stellung. Deswegen ist trotz Radio Lippe-Nachfrage unklar, welche Konsequenzen die Entziehung der Jagderlaubnis auf sein Amt hat.