Eine Frau aus Bad Salzuflen ist wegen eines krähenden Hahns vergeblich vor Gericht gezogen. Die 78-jährige hatte behauptet, dass der Hahn eines Nachbarn besonders zur Mittagszeit lang und laut kräht und die Nachbarschaft stört.
Klage zum zweiten Mal abgewiesen
Der Nachbar bestritt und wies darauf hin, dass sich der Hühnerstall auf der von der Klägerin abgewandten Seite des Grundstücks befinde. Nachdem bereits ihr Lebensgefährte vor Gericht gegen den Hahn gescheitert war, wurde auch ihre Klage abgewiesen.