Im Kreis Lippe darf Geflügel ab dem 15. April wieder mit freiem Auslauf gehalten werden. Es bestehe dann eine geringere Ansteckungsgefahr mit der Vogelgrippe. Wir wollen erst mal sicher sein, dass der Vogelflug beendet ist, sagte uns Doktor Ulrich Kros vom lippischen Veterinäramt auf Anfrage. Einige Kreise in OWL hatten die Stallpflicht schon zum gestrigen Sonntag gelockert. Ulrich Kros bestätigte uns, dass betroffene Hühnerhalter in Lippe direkt informiert werden. Für jede Freilandhaltung gilt aber auch nach dem 15. April die Anzeigepflicht beim Kreis.