Das Amtsgericht Detmold hat heute einen Soldaten aus der Augustdorfer Kaserne freigesprochen. In dem Verfahren ging es einen erzwungenen Kuss und damit juristisch gesehen um Nötigung und entwürdigende Behandlung einer Untergebenen. Der Mann war im Oktober gemeinsam mit einer Gefreiten zur Kaserne gefahren. Bei der Verabschiedung hatten sich beide umarmt. Der Angeklagte wollte aber mehr. Er hielt die Frau kurz fest und versuchte, sie auf den Mund zu küssen. Die Soldatin wollte das nicht. Nach dem Lösen der Umarmung war der Fall für sie eigentlich erledigt. Zur Anklage kam es erst, nachdem eine Zeugin der Szene der Frau eine Affäre mit dem Angeklagten nachsagte. Sie wandte sich an ihren Vorgesetzten, der Ermittlungen einleitete. Das Gericht wertete die Tat aber als zu unerheblich. Die Staatsanwaltschaft wollte eine Geldstrafe.