Das Amtsgericht Detmold hat einen Mann aus Oerlinghausen vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Er war angeklagt, weil er einen randalierenden Kneipengast mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte. Für das Gericht war das ein Fall von Notwehr.
Das Opfer in dem Fall hatte Anfang November in einer Kneipe in einer Kneipe in Oerlinghausen nach einem Streit mit Barhockern, Gläsern und Aschenbechern um sich geworfen. Der Angeklagte brachte seine Partnerin in Sicherheit, griff sich ein Messer und stoppte damit den Mann. Weil der Oerlinghauser schwer krank ist, musste er um sein Leben fürchten. Deshalb fiel der Messerangriff auch ohne vorherige Androhung unter Notwehr. Einen positiven Effekt hatte das Ganze auch. Laut Gericht macht das Opfer wegen seiner gestörten Impulskontrolle inzwischen eine Therapie und trinkt keinen Alkohol mehr.