Ein Horn-Bad Meinberger muss 14.000 Euro für den Ausbau des Gehwegs an der Brunnenstraße zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht in Minden entschieden. Der Mann hatte mit mehreren Anwohnern geklagt. Sie sehen in der Baumaßnahme eine Gewässerunterhaltung, weil unter dem Bürgersteig ein Bach verläuft. Dabei würden die Anwohner keine Kosten tragen. Das Verwaltungsgericht konnte dem Gedanken nicht folgen und betonte, dass es sich bei den Bauarbeiten um eine Straßenbaumaßnahme handelt. Dabei müssen auch Anwohner Kosten mittragen, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts im Radio Lippe-Gespräch. Der Ausbau des Gehwegs der Horn-Bad Meinberger Brunnenstraße kostete insgesamt 170.000 Euro.