Ein Detmolder hat vor Gericht einen Teilerfolg gegen seine Auslandskrankenversicherung errungen. Diese wollte für eine Behandlung während eines Spanienurlaubs nicht aufkommen. Der Detmolder hatte vor vier Jahren einen Sonnenstich erlitten. Ein Allgemeinmediziner behandelte den Mann in dessen Wohnung. Die Versicherung lehnte die Übernahme der Behandlungslosten von knapp 1.000 Euro ab, weil aus ihrer Sicht die Höhe des Betrags nicht ausreichend erklärt war. In erster Instanz bekam die Versicherung Recht. In der Berufung kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass die Versicherung gut 600 Euro zahlen muss. Die Kosten für die nötige Beweisaufnahme liegen allerdings bei 3.900 Euro.