Das Amtsgericht Detmold hat einen Jäger aus Blomberg Cappel zu 80 Tagessätzen à 30 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte bei einer Jagd versehentlich einem Erntemaschinenfahrer ins Knie geschossen.
Der Jäger hatte im Oktober 2011 versucht, ein aus einem Maisfeld heraus laufendes Wildschwein zu treffen. Der Schuss ging vorbei und traf den Erntemaschinenfahrer, der in dem Feld Pause machte. Der Jäger hätte wissen müssen, dass er in dem Bereich nicht hätte schießen dürfen, befand das Gericht - deshalb die Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Sie meinte, dass die Kugel ungünstig abgeprallt war.