Das Urteil gegen einen mutmaßlichen Brandstifter wird am Landgericht Detmold wohl erst in gut zwei Wochen fallen. Ein 22-jähriger soll nachts in einem Aufenthaltsraum einer Einrichtung von Eben-Ezer Feuer gelegt haben. Eine Stehlampe kommt als Ausgangspunkt des Brandes in Frage, allerdings fehlt noch ein Gutachten des Landeskriminalamtes, sagte ein Gerichtssprecher im Radio Lippe-Gespräch. Der 22-jährige Angeklagte muss betreut werden und lebte zuletzt selbst in einer Wohngruppe von Eben-Ezer.