Der Bahnunfall von Ex-Arminia Profi Roland Kopp ist juristisch noch nicht ganz zu Ende. Das Oberlandesgericht in Hamm nimmt sich den Fall noch einmal vor. Das Berufungsverfahren bezieht sich laut LZ auf den Schaden an Kopps Auto und die Frage, ob er eine Mitschuld hat. Kopp war mit seinem Wagen vor fast drei Jahren auf dem kaputten Bahnübergang Detmold-Heidenoldendorf mit einem Zug zusammengestoßen. Damals hatte ein Streckenposten vergessen, den Bahnübergang wegen eines herannahenden Zuges von Hand zu sichern.