Ein kaputtes Auto vier Jahre lang auf dem Gelände einer Werkstatt stehen zu lassen, ist wirklich ein bisschen reichlich lange – aber wer hätte dafür schon 14.000 Euro Parkgebühren bezahlt? Diese Summe forderte ein Werkstattbesitzer von einem Augustdorfer und heute traf man sich vor Gericht. Ergebnis des Vergleichs: der Lipper überlässt dem Händler seinen Wagen und erhält im Gegenzug 500 Euro – und natürlich entfallen auch die Parkgebühren. Wert war das Auto wohl noch 3.000 Euro.