Ein wegen hoher Corona-Zahlen verhängtes Gottesdienstverbot im vergangenen Jahr in Lage war nicht OK.
Allgemeinverfügung rechtswidrig
Die entsprechende Allgemeinverfügung war rechtswidrig, weil es eine generelle Untersagung ohne Ausnahme war, hieß es auf Radio Lippe-Nachfrage hin heute vom Verwaltungsgericht Minden.
Ein christlicher Verein hatte geklagt, weil er die Maßnahme für unverhältnismäßig hält.
Der Verein könnte jetzt beispielsweise eine Schadenersatzklage anstrengen. Direkte Auswirkungen hat das Urteil erst mal nicht.
Die Stadt hatte das Gottesdienstverbot im vergangenen Jahr kurzzeitig wegen des damals extrem hohen Inzidenzwertes und vieler Ansteckungen in einer freikirchlichen Gemeinde verhängt.