Die Verurteilung Oskar Grönings wegen Beihilfe zum NS-Massenmord ist rechtskräftig. Dass der Bundesgerichtshof die Haftstrafe gegen den "Buchhalter von Auschwitz" genannten Gröning bestätigt hat, habe aber keinerlei Signalwirkung auf das Detmolder Auschwitz-Urteil, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Brendel heute auf Radio Lippe-Anfrage. Mit dem Urteil gegen den ehemaligen SS-Wachmann aus Lage wird sich ein anderer Strafsenat beschäftigen, außerdem hätten die beiden Männer unterschiedliche Rollen in dem KZ gespielt. Insgesamt sei das Urteil gegen Gröning trotzdem bahnbrechend, zum ersten Mal hat der BGH ein Auschwitz-Urteil bestätigt. Der ehemalige SS-Wachmann aus Lage muss fünf Jahre ins Gefängnis – und damit noch ein Jahr länger als Oskar Gröning. Auch über das Detmolder Auschwitzurteil muss der BGH noch entscheiden.