Ein Detmolder muss für drei Jahre und neun Monate im Gefängnis. Das Detmolder Landgericht verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung.
Angeklagt war der 47-jährige eigentlich wegen versuchten Mordes. Hintergrund war der äußerst brutale Angriff auf seine damalige Lebensgefährtin. Motiv war demnach, dass der Mann seiner Partnerin eine hoffnungslose Lebenssituation ersparen wollte. Das Paar hatte Schulden. Der 47-Jährige hatte der Frau am 20. November in der dunklen Wohnung aufgelauert und war mit einem Hammer auf sie losgegangen. Von dem ursprünglichen Plan, die Frau umzubringen, sei er dann aber abgewichen, so das Gericht.