Ein Bad Salzufler muss für drei Jahre ins Gefägnis. Er hatte einen Türsteher aus Rache fast zu Tode geprügelt. Am Landgericht Detmold ging es heute um versuchten Mord. Den konnte das Gericht dem Angeklagten aber nicht nachweisen. Drei Jahre Haft bekam er schließlich für den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Ein zweiter Angeklagter aus Bad Salzuflen ist wegen Beihilfe zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Türsteher hatte einen der Angeklagten nicht in den GoPark gelassen. In einem Bad Salzufler Supermarkt trafen sich die Männer wieder. Den Türsteher ließen die Verurteilten bewusstlos und lebensgefährlich verletzt zurück.