Der Rechtsstreit um freiwillige Hausverbote in Spielhallen geht heute Vormittag vorm Oberlandesgericht Hamm weiter. Der Fachverband Glücksspielsucht will erreichen, dass Spielsüchtige zu ihrem eigenen Schutz ein Hausverbot gegen sich einfordern können. Das Landgericht Bielefeld hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Von den Bielefelder Richtern hieß es damals, dass es keine gesetzliche Grundlage gebe, um Spielhallen-Betreibern ein Hausverbot von Spielsüchtigen abzuverlangen. Beklagter ist das Espelkamper Unternehmen Gauselmann, das bundesweit die Merkur-Spielotheken betreibt. Der Fachverband klagt stellvertretend für zwei Spielsüchtige, die zum Eigenschutz ein Hausverbot in den Merkur-Spielhallen in Bielefeld bzw. Paderborn fordern. So ein Hausverbot soll nach Ansicht des Fachverbands ausgesprochen werden, wenn die Betroffenen zuvor schriftlich ein Hausverbot wegen einer bestehenden Spielsucht verlangen.