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Stephan Kaiser
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Hausverbot in Spielhallen: Urteil erwartet

Im Rechtsstreit um freiwillige Hausverbote in Spielhallen verkündet das Landgericht Bielefeld heute das Urteil. Der Fachverband Glücksspielsucht will erreichen, dass Spielsüchtige zum Eigenschutz ein Hausverbot gegen sich einfordern können.

Beklagter ist das Espelkamper Unternehmen Gauselmann, das die Casino Merkur-Spielotheken betreibt. Nach seiner Ansicht fehlt für ein solches freiwilliges Hausverbot die rechtliche Grundlage. Außerdem sei eine lückenlose Kontrolle solcher Hausverbote gar nicht möglich, hieß es in der mündlichen Verhandlung Anfang des Monats. Der Fachverband Glückspielsucht hingegen beruft sich auf den Glücksspielstaatsvertrag und die Vorgaben zur Suchtprävention.