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Kai Below
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Haverbeck muss länger ins Gefängnis

Das Urteil des Landgerichts Detmold gegen die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck aus Vlotho ist rechtskräftig. 14 Monate muss die Seniorin ins Gefängnis – weil sie gerade eine andere Strafe absitzt, prüft die Staatsanwaltschaft Detmold jetzt, ob beide Haftstrafen zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden können. Seit letztem Monat sitzt die 89-jährige eine zweijährige Haftstrafe in der JVA Bielefeld-Brackwede ab. Ein Gericht in Niedersachsen verurteilte sie wegen Volksverhetzung. Kommt die Strafe aus Detmold obendrauf, dann wären das rechnerisch insgesamt drei Jahre und zwei Monate. Das Strafgesetzbuch schreibt aber vor, dass diese Gesamtstrafe geringer ausfallen muss als die Summe der Einzelstrafen. Sollten die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafe nicht gegeben sein, dann müsste Haverbeck beide Haftstrafen nacheinander absitzen. Die Seniorin hatte immer wieder behauptet, dass Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager war.