Der Fall der Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck wird auch im nächsten Jahr noch die Justiz beschäftigen. Das Landgericht Detmold hatte sie ja wegen Volksverhetzung erneut zu einer Haftstrafe verurteilt – Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben aber Revision eingelegt.
Durch die Revision kommt der Fall jetzt vor das Oberlandesgericht Hamm. Und da ist dann eigentlich Ende der Fahnenstange. Wenn die Richter dort die Haftstrafe gegen Haverbeck bestätigen, kann sie nur noch theoretisch Verfassungsbeschwerde einlegen. Bis das OLG entscheidet, wird’s aber auch noch einige Zeit dauern. Erst muss das Urteil aus Detmold schriftlich vorliegen. Dann bekommen Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Monat Zeit, die Revision zu begründen und danach entscheidet Hamm. Haverbeck wurde schon mehrfach verurteilt, weil sie die Massenvernichtung der Juden durch Nazis leugnet.