Mit einer lebenslangen Haftstrafe, der besonderen Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung hat der Doppelmörder von Detmold gestern vom Landgericht die härteste Strafe kassiert, die das Strafgesetz hergibt. Ob der 53-jährige gegen das Urteil vorgehen wird, steht noch nicht fest. Der Verteidiger des Mannes sagte uns, dass er – also der Anwalt – das Urteil nicht akzeptiert. Er werde das mit seinem Mandanten besprechen. Der 53-jährige habe sich noch keine Gedanken dazu gemacht. Der Prozess habe ihn enorm belastet und er habe Angst, zurück in die JVA zu gehen, weil dann alle erfahren werden, was er letztendlich getan hat. Der Mann hat im September seine Nachbarin und deren kleinen Sohn umgebracht. Er hat schon mal eine ähnliche Tat begangen und saß wegen versuchten Mordes mehrere Jahre im Gefängnis. Eine Gutachterin sagte, dass der Mann nicht zu therapieren sei, die Gefahr, dass er zum Wiederholungstäter wird sei groß.