Ein Hundehalter-Pärchen ist vor dem Mindener Verwaltungsgericht mit seiner Klage gescheitert. Weil es mit ihrem Hirtenhund gegen den Leinen- und Maulkorbzwang verstoßen hatte, wurde das Paar von der Stadt Detmold zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verdonnert. Dagegen hatten die beiden geklagt. Die Klage wurde abgewiesen. Die Urteilsbegründung wird in den nächsten Tagen erwartet.