Im Fall eines wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilten Autofahrers muss das Detmolder Amtsgericht neu verhandeln. Die Begründung: Es habe Mängel im Verfahren gegeben. Der Mann wurde im Mai 2010 von der Polizei gestoppt, berichtet die LZ. Ein anschließender Alkohol-Bluttest ergab einen Wert von mehr als 2 Promille. Daraufhin verurteilte das Detmolder Amtsgericht den Autofahrer zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25 Euro und entzog ihm den Führerschein für acht Monate. Das Revisionsverfahren am Oberlandesgericht Hamm endete für ihn jetzt erfolgreich.