Augustdorf und 51 weitere Städte und Gemeinden sind heute mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorgaben zur schulischen Inklusion gescheitert. Der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster wies die Klage aus formalen Gründen zurück. Den Klägern ging es um mehr Geld vom Land für die durch den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern entstehenden Kosten. Denn sie meinen sinngemäß: wer die Vorgaben macht, muss sie auch bezahlen. Laut Gericht richtet sich die Klage aber gegen das falsche Gesetz und ist damit nicht zulässig. Augustdorfs Bürgermeister Dr. Andreas Wulf bedauert die Entscheidung, weil die Sachfrage damit nicht geklärt ist. Seine Gemeinde plane aktuell wegen der Inklusion eine Investition in sechsstelliger Höhe. Vom Land habe es beispielsweise 2016 aber nur einen fünfstelligen Ausgleich gegeben.