Seit heute ist es amtlich: Im Fall des Detmolder Auschwitz-Urteils ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Detmolder Landgericht hat heute darüber informiert, dass beide Verteidiger des angeklagten 94-Jährigen sowie neun Nebenklägervertreter Revision eingelegt haben.
Hinter den Revisions-Anträgen stehen gegensätzliche Beweggründe: Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert und wollen den Schuldspruch des Detmolder Landgerichtes anfechten. Die Vertreter der Nebenkläger dagegen stören sich daran, dass der Angeklagte im Urteil als Helfer und nicht als Täter bezeichnet wurde.
Die Revisionsanträge bedeuten, dass die Entscheidung im Fall des ehemaligen KZ-Wachmannes nun an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe weitergereicht werden muss. Es droht eine jahrelange Verzögerung – bis hin zur Gefahr, dass ein zukünftiges Urteil nichts rechtskräftig werden könnte, wenn einer der betagten Beteiligten bis dahin sterben würde.