Der suspendierte Vorsteher des Landesverbandes Lippe ist heute wegen Vorteilsannahme verurteilt worden. Weil er private Feiern in einem landesverbandseigenen Hotel nicht bezahlt hat, muss Joachim Bünemann 7.800 Euro Strafe zahlen.
Dieses entspricht der Forderung des Staatsanwaltes. Er wehrte sich auch dagegen, dass diese Strafe zu milde für das Vergehen sei. Hätte ein Beamter wie zum Beispiel ein Lehrer vergleichbar 1.500 Euro für eine geschönte Zensur bekommen, wäre gegen diesen das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt worden. Mit dem Urteil ist die berufliche Zukunft Joachim Bünemanns noch nicht entschieden. In einem Disziplinarverfahren droht dem Beamten im schlimmsten Fall die Entfernung aus dem Amt.