Das Detmolder Jugendschöffengericht hat zwei jugendliche Einbrecher verurteilt. Die 15- und 16jährigen müssen aber nicht in Haft.
Die beiden haben gestanden, dass sie im November in Detmold in ein Geschäft in der Paulinenstraße eingestiegen sind. Sie gaben auch den Einbruch in die Fürstin Pauline Schule zu. Auch das Feuer in einer Obdachlosenunterkunft in Detmold geht auf das Konto der beiden. Der 15-jährige hat eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung bekommen. Der 16-jährige muss mit einer 10monatigen Jugendstrafe rechnen, wenn er in den nächsten 2 Jahren noch mal auffällig wird.