In Blomberg gilt ab sofort eine Kastrationspflicht für frei laufende Katzen. Der Rat hat die Verordnung in seiner jüngsten Sitzung in Kraft gesetzt. Außerdem müssen die Halter von frei laufenden Katzen ihre kastrierten Tiere per Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen lassen. Als Halter gelten auch Menschen, die frei laufende Katzen regelmäßig füttern . Für Zuchtkatzen gibt es Ausnahmeregelungen für die Kastrationspflicht. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 1.000 Euro möglich, sagte ein Sprecher der Stadt im Radio Lippe-Gespräch. Die Höhe werde aber immer im Einzelfall geprüft.