Katholische Paare in Ostwestfalen-Lippe können seit Jahresbeginn ohne standesamtliche Trauung vor den Traualtar treten. Einzige Bedingung: Der Erzbischof muss zustimmen. Das Erzbistum Paderborn reagiert damit auf eine Gesetzesänderung. Die neue Regelung betrifft vor allem ältere Paare, die ihre Rentenansprüche wie zum Beispiel die Hinterbliebenenrente bei einer standesamtlichen Trauung verlören.