Das Bürgerbegehren „Bildung für Oerlinghausen“ ist endgültig gescheitert. Als letzte Instanz hat das Oberverwaltungsgericht Münster das Begehren für unzulässig erklärt.
Die Initiatoren wollten einen Oerlinghauser Ratsbeschluss aus dem März anfechten. Sie reichten das Bürgerbegehren aber erst im August ein. Damit sei die vorgegebene Dreimonatsfrist überschritten worden und das Begehren hinfällig, entschied das Gericht. Sprecher der Initiative zeigten sich enttäuscht. Sie wollten einen Ratsbeschluss stoppen, das Hallenbad Helpup für 1,6 Millionen Euro zu sanieren und das Geld für die Heinz-Sielmann-Schule verwenden.