Das Landgericht Bielefeld hat die Klage um freiwillige Hausverbote in Spielhallen abgewiesen. Laut Urteil fehlt die gesetzliche Grundlage dafür, Spielhallen-Betreibern ein solches Verbot von Spielsüchtigen abzuverlangen. Hintergrund war eine Klage des Fachverbands Glücksspielsucht gegen das Espelkamer Unternehmen Gauselmann, das bundesweit die Merkur-Spielotheken betreibt. Der Fachverband klagte stellvertretend für zwei Spielsüchtige, die zum Eigenschutz ein Hausverbot in den Merkur-Spielhallen forderten. Das Unternehmen hatte das abgelehnt. Nach Vorstellungen des Fachverbands Glücksspielsucht sollte ein Hausverbot auf eigenen Wunsch der Betroffenen aber ausgesprochen werden müssen.