Betreiber von Autowaschanlagen haften nicht für buchstäbliche Ausrutscher von Kunden. Das hat das Bielefelder Landgericht in einem Urteil festgestellt.
In dem konkreten Fall hatte ein Autofahrer seinen Wagen in der Waschanlage abgestellt. Anstatt die Halle durch das Einfahrtstor zu verlassen, wählte er einen Weg quer durch die Halle. Er rutschte aus, verletzte sich einen Fuß und verklagte den Betreiber erfolglos auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Gericht sagt: Der Mann hätte damit rechnen, dass der Boden rutschig war, er trägt daher den überwiegenden Teil der Schuld.
Christian Spönemann, Radio Lippe