Ein Paderborner Schüler bekommt nach einem Schweinebiss im Detmolder Freilichtmuseum kein Schmerzensgeld. Laut Detmolder Landgericht hat das Museum genügend Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Das Kind war im Juni 2008 im Museum. Damals hatte der 8jährige durch einen Zaun hindurch versucht, ein Schwein zu streicheln. Die Sau biss zu. Dadurch wurde das Endglied des Mittelfingers des Jungen fast abgetrennt. Es kam zur Klage gegen den Träger des Freilichtmuseums. Er sollte 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Amtsgericht wies das zurück. Die Berufung wurde jetzt zurück genommen. Das Landgericht hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsmaßnahmen im Museum ausreichen.