Ein Sicherungsfonds für das Ehrenamt in Lippe hat schlechte Karten. Aus Sicht des Kreises ist eine solche Einrichtung aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die SPD hatte den Fonds nach dem Urteil zum Augustdorfer Tor-Prozess vorgeschlagen. Er soll einspringen, wenn ehrenamtliche Helfer wie im jüngsten Fall eine Geldstrafe oder Ähnliches bezahlen müssen. Solche Strafen dürfen aber nicht aus öffentlichen Mitteln gezahlt werden, sagte uns ein Sprecher des Kreises. Grundsätzlich sei man aber bemüht, eine Lösung zu finden. Das Urteil gegen den Übungsleiter im Augustdorfer Tor-Prozess beschäftigt heute auch den Sportausschuss des Düsseldorfer Landtags.