Im Detmolder Mordprozess hat das Gericht jetzt auch einen Gutachter zum Zustand des Angeklagten gehört. Der Angeklagte 38-jährige soll im vergangenen Sommer seine Ex-Freundin mit mehreren Messerstichen getötet haben. Psychisch krank ist er laut des Gutachters aber nicht. Der Gutachter geht zudem davon aus, dass das Ganze Keine Affekttat war. Weil bei dem Angeklagten keine psychische Störung festgestellt wurde, wäre er im Falle einer Verurteilung wohl auch haftfähig. Denn auch Suizidgefahr bestünde nicht. Allerdings sagte der Sachverständige, dass ihm in persönlichen Gesprächen mit dem Angeklagten einige Ungereimtheiten aufgefallen seien. Zum Beispiel bei Fragen zu seiner Person soll sich der Mann in Widersprüche verstrickt haben. Zeugen aus dem Bekanntenkreis des Mannes konnten gestern über den 38-jährigen nichts Schlechtes erzählen. Seine Schwester und ein Freund seiner Mutter sagten aus, dass sie dem Angeklagten so eine Tat nicht zutrauen.