Ein in der Augustdorfer Kaserne tätiger Stabsarzt muss bei der Bundeswehr bleiben. Er wollte nachträglich den Kriegsdienst verweigern, das Mindener Verwaltungsgericht wies seine Klage ab. Der 31-jährige Kläger hat bei der Bundeswehr Medizin studiert und sich bis 2023 verpflichtet. Kurz nach Erlangen der Approbation vor zwei Jahren hat der Mann den Kriegsdienst dann verweigert. Vor Gericht nahm man ihm seine plötzlichen Gewissenbisse nicht ab. Zumal der Mann vor seinem Studium Zivildienstleistender war und später freiwillig zur Bundeswehr ging. Soldaten, die nach einer solchen Zeit den Kriegsdienst noch verweigern, müssen das sehr viel genauer begründen als beispielsweise früher die Wehrpflichtigen. Zunächst muss der 31-Jährige weiter seinen Dienst in Augustdorf tun.