Das Mindener Verwaltungsgericht hat die Detmolder Regelung zur Übernahme von Schülerfahrtkosten bestätigt. Geklagt hatten unter anderem die Eltern einer Detmolder Schülerin, die sich durch die verkürzte Schulzeit auf G8 benachteiligt fühlte.
Der Grund: sie kam durch G8 schon eher in die Sekundarstufe 2 als gleich alte Schüler, die noch 13 Jahre bis zum Abi zur Schule gehen. Für die Sekundarstufen 1 und 2 gelten unterschiedliche Entfernungsgrenzen zur Übernahme der Fahrtkosten. In der Sek 1 liegt sie bei 3,5 Kilometern, in der Sek 2 bei 5 Kilometern. Das Gericht sah aber darin keine willkürliche Ungleichbehandlung. Außerdem sei die Übernahme ohnehin eine freiwillige Leistung, bei der die Stadt Gestaltungsspielraum habe.