Blumengeschäfte müssen am Oster und am Pfingstsonntag geschlossen bleiben. Das erklärte der Geschäftsführer der Industrie und Handelskammer Lippe zu Detmold Axel Martens. Schuld daran sei das Ladenöffnungsgesetz NRW, sagt Martens. Er befürchtet dadurch starke Umsatzeinbußen für die Händler. Zuwiederhandlungen können mit 500 Euro Geldbußen geahndet werden.