Eine Klage des Kreises Lippe gegen die Kampfdörfer in der Senne ist so gut wie aussichtslos. Das hat der zuständige Anwalt erläutert. Die Kreispolitiker überlegen, ob sie den NABU-Landesverband bei seiner Klage unterstützen oder selbst rechtliche Schritte einleiten. Der NABU hatte bereits Anfang März am Mindener Verwaltungsgericht geklagt. Laut Anwald könnte der Kreis nur klagen, wenn er in seinen Rechten verletzt wäre, zum Beispiel durch eine Lärmbelästigung am Kreisaltenheim in Schlangen Oesterholz. Die Messwerte liegen aber unter dem Richtwert. Am kommenden Montag diskutiert der Kreistag über das Thema.