Service- und Werkstattfahrzeuge dürfen demnächst auch in den Lippischen Innenstädten näher bei den Kunden geparkt werden. Das geht aus einem Erlass des Landesverkehrsministeriums hervor. Die Regelung gilt für Service und Werkstattfahrzeuge, die schweres Werkzeug oder schwere Materialien transportieren, heißt es in einer Pressemitteilung der Industrie und Handelskammer. Die Autos dürfen nun in der Innenstadt parken, ohne Gebühren zu bezahlen. Außerdem können sie auf Anwohnerparkplätzen und im eingeschränkten Halteverbot abgestellt werden. Bisher galten diese Sonderregelungen nur für Handwerksbetriebe und mobile Pflegedienste. Nun könne auch mitgliedsbetriebe der IHK die Sondergenehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.