Das Mindener Verwaltungsgericht hat eine Geldquelle für eine Tierschutzorganisation abgedreht. Sie darf keine Spenden in Detmold sammeln.
Die Organisation mit Sitz in Ostdeutschland hatte sich juristisch gegen ein entsprechendes Verbot der Stadt Detmold zur Wehr gesetzt. Ohne Erfolg. Denn das Gericht folgte der Einschätzung der Stadt, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts im Radio Lippe-Interview. Die Verwaltung hatte die Sammlung untersagt, weil die Organisation keine Nachweise über die Verwendung der Spenden führt. Auch in anderen Teilen Deutschlands ist sie schon in ähnlicher Weise aufgefallen.