Das Mindener Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der ?Bürgerinitiative für den Erhalt der Paul-Gerhardt-Kirche? abgelehnt. Die wollte die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kirche verhindern - das Kirchturmkreuz, die Glocken und ein Kirchenfenster sollen entfernt werden. Sie hatte sich auf eine Vereinbarung berufen, nach der die entwidmete Kirche noch bis zum 12. September genutzt werden darf ? nach Ansicht des Gerichts wird die Nutzung der Kirche zu Gottesdiensten aber nicht eingeschränkt.