Auch im Bereich des Kreisjugendamtes bekommen vom Kitastreik betroffene Eltern Beiträge für die Zeit des Ausstands zurückgezahlt. Das hat der Kreistag beschlossen. Allerdings geht es auf Kreisebene beim vergangenen Kitastreik nur um wenige Euro, weil nur eine Kita in Leopoldshöhe an einem Tag betroffen war. Die SPD hatte die Rückerstattung trotzdem beantragt und der Kreistag hat zugestimmt. Die Politik will jetzt aber überlegen, ob aus dieser Regelung eine Grundsatzentscheidung für die Zukunft werden soll. Denn eine gesetzliche Verpflichtung zur Rückzahlung in Streikfällen besteht nicht. Auch Detmold hat die Erstattung veranlasst. Hier waren drei Kitas fast einen Monat lang zu.