Die Klage eines Züchters auf Schadenersatz wegen Pferdespermas ist endgültig abgewiesen. Er wollte von einem Veterinär aus Lügde 60.000 Euro haben.Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt ein Urteil des Detmolder Landgerichts in einem Berufungsverfahren bestätigt. Der Fall sei verjährt, meinten die Richter noch einmal. In dem Prozess ging es um die Frage, ob der Veterinär Reste des Spermas eines berühmten Deckhengstes besitzt. Der Züchter hatte behauptet, dass von einer Besamung vor zehn Jahren noch Reste übrig geblieben seien und verlangte erst die Herausgabe des Spermas. Später wollte er dann nur noch 60.000 Euro Schadenersatz haben – ohne Erfolg.