Ein Streitfall aus Lage ist vor das Verwaltungsgericht Minden gewandert. Dies soll entscheiden, ob es einer Grundbesitzerin erlaubt ist, zwei öffentliche Wanderwege auf ihrem Besitz zu sperren.
Es dreht sich um den Wappen- und den Residenzweg, die zum Teil über das Grundstück der Frau laufen, ein Gut. Sie hatte die Wege mit Verbotsschildern und der Begründung gesperrt, sie liefen über privaten Raum. Die Frau ist auch Eigentümerin des benachbarten Golfplatzes, Golfer benutzen den Wappenweg als Zugang zum Vereinsheim. Der Kreis Lippe will die Verbotsschilder beseitigen lassen, denn: Die Wege könnten allein schon wegen des Golfplatzes nicht privat sein.