Die unter anderem von Blomberg eingereichte Klage gegen den Kommunalsoli hat offenbar schlechte Chancen. Derartige Umlagen verstoßen laut NRW-Verfassungsgerichtshofpräsidentin Ricarda Brandts nicht grundsätzlich gegen die Verfassung. Eine Entscheidung wird der Verfassungsgerichtshof in Münster aber erst am 30. August verkünden. Insgesamt mehr als 70 Kommunen haben gegen den Kommunalsoli geklagt, weil er ihrer Ansicht nach ihre vom Grundgesetz garantierte Finanzhoheit verletzt. Jährlich sollen die reichen Kommunen insgesamt etwa 91 Millionen Euro zahlen, um finanzschwächeren zu helfen. Solange die stärkeren Städte und Gemeinden trotzdem ihre Kernaufgaben wahrnehmen könnten, sei eine solche Umlage gerechtfertigt, hieß es in der mündlichen Verhandlung.