Das Mindener Verwaltungsgericht beschäftigt sich heute mit der Klage eines ortsansässigen Supermarktes gegen den Kreis Lippe. Es geht um die Kennzeichnung von Hackfleisch. Der Kreis hatte bei einer Betriebskontrolle festgestellt, dass der Supermarkt Hackfleisch verkauft, das aus gefrorenem Fleisch hergestellt ist. Dies war jedoch nicht gekennzeichnet. Der Kreis hatte dem Supermarkt deshalb aufgegeben, das Fleisch mit einem entsprechenden Etikett zu versehen. Verbraucher wüssten so, dass sie das Hack nicht noch einmal einfrieren dürfen. Der Betrieb wehrt sich gegen diese Kennzeichnungspflicht. Es gehe unter anderem um die korrekte Formulierung.